§ 45
§ 45 UmgrStG in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993, gültig vom 01.12.1993 bis 09.01.1998. Keine aktiven Übergangsbestimmungen des 3. Teils. Nachfolgefassung ab 10.01.1998 (BGBl. I Nr. 9/1998).
RIS-Hinweis: Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen · der Anlage
Verweisung auf andere Bundesgesetze
§ 45. Soweit im ersten Hauptstück auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.