UmgrStR 2002: 57 Abschnitte · Rz 349–1873
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen Rz 355–361
An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft (Inhaber des Handelsgewerbes) als atypisch stiller Gesellschafter …
1.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen Rz 349–354e
Fragen, die sich bei sämtlichen Umgründungstatbeständen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgruppe ergeben, betreffen im Wesentlichen: Beteiligungsverhältnisse: Bedingt durch umgründungsveranlasste Kapitalerhöhungen oder Anteilsabtretungen kann die ausreichende unmittelbare oder mittelbare …
3. Einbringungen (Art. III UmgrStG) Rz 640–660
Einbringung im Sinne des § 12 Abs. 1 UmgrStG ist die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder Kapitalanteilen (Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG) auf eine Körperschaft (§ 12 Abs. 3 UmgrStG) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, dh. grundsätzlich gegen Gewährung …
3.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz Rz 661–669
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3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670–686
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3.1.6.3. Betrieb Rz 687–713
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3.1.6.4. Teilbetrieb Rz 714–724
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3.1.6.6. Kapitalanteil Rz 725–760
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3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) Rz 761–775
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3.2.3. Zuständige Behörde Rz 776–809
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3.3. Der Einbringende (§§ 14 bis 17 UmgrStG) Rz 810–836
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3.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) Rz 837–847
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3.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG) Rz 848–856
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3.4.2.1a. Export-Einbringungen Rz 857–860
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3.4.2.1b. Nichtfestsetzungskonzept Rz 860a–861
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3.4.2.3. Zwangsaufwertung Rz 862–864
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3.4.2.4. Bewertungsübersicht Rz 865–872
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3.4.2.6. Rückwirkende Korrekturen hinsichtlich des einzubringenden Vermögens Rz 873–910
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3.4.2.6.6. Vorbehaltene Entnahmen nach dem Einbringungsstichtag Rz 911–916
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3.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern Rz 917–925
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3.4.2.6.8. Verschieben von Wirtschaftsgütern Rz 926–928
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3.4.3. Bewertung von einzubringenden außerbetrieblichen Kapitalanteilen (§ 17 UmgrStG) Rz 929–950
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3.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG) Rz 951–972k
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3.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden Rz 973–994
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3.5.4. Buchgewinne und Buchverluste Rz 995–1000
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3.6. Gegenleistung (§ 19 UmgrStG) Rz 1001–1029
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3.6.3. Gewährung einbringungsgeborener Anteile Rz 1030–1059
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3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung Rz 1060–1072
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3.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft Rz 1080–1090
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3.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG) Rz 1091–1105a
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3.7.3. Bewertung der Gegenleistung bei Unterbleiben einer Anteilsgewährung Rz 1106–1119
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3.7.3.4. Einbringung durch Tochterkörperschaften Rz 1120–1133
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3.7.4. Änderung der Beteiligungsqualität Rz 1134–1152
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3.7.5. Internationale Schachtelbeteiligung im Bereich der Gegenleistung Rz 1153–1170
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3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171–1191
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3.8.1.4. Zeitliche Wirkung des Verlustabzugs bei der übernehmenden Körperschaft Rz 1192–1215
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3.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG) Rz 1216–1243
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3.10. Einbringung und Unternehmensgruppen Rz 1244–1245k
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3.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen Rz 1246–1274
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3.16. Rechtsfolgen einer nicht unter Art III UmgrStG fallenden Einbringung Rz 1275–1285
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6. Spaltungen nach dem Spaltungsgesetz (Art. VI UmgrStG) Rz 1644–1657
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6.2.5. Steuerliche Bewertung Rz 1667–1686
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6.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG) Rz 1687–1701
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6.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG) Rz 1702–1719
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6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) Rz 1720–1726
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6.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG) Rz 1728–1738
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6.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme Rz 1739–1750
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6.5.5. Nichtverhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme Rz 1751–1766
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6.5.8. Internationale Schachtelbeteiligung Rz 1767–1776
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6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) Rz 1777–1784
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6.7. Spaltung und Unternehmensgruppen Rz 1785–1787e
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6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung Rz 1788–1793
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6.10. Spaltung und Einlagenrückzahlung Rz 1794–1801
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6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung Rz 1802–1810
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7.3.3. Auf- bzw. Liquidationsspaltung mit Einbringungen Rz 1831–1846
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7.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 38d und 38e UmgrStG) Rz 1847–1858
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7.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38f UmgrStG) Rz 1859–1873
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