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Körperschaftsteuergesetz 1988 · konsolidiert
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Körperschaftsteuergesetz 1988 – konsolidiert für jeden Stichtag

Links einen Paragraphen anklicken.Über das Menü einen Paragraphen wählen. Der Text wird in der am Stichtag geltenden RIS-Fassung angezeigt; die passenden Übergangsbestimmungen des § 26c werden direkt im Text eingearbeitet und farbig markiert. Unter jedem Absatz lassen sich die passenden Abschnitte der Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 aufklappen. Alle Funktionen erklärt die Hilfe.

Noch nicht anzuwenden Rückwirkend Ausgesetzt Betrag ersetzt lt. Anm.: valorisierter Betrag Übergangsregel Anzuwenden seit Kommende ÄnderungKStR 2013 aufklappbarkursiv/gelb = Wörter, die die am Stichtag geltende Fassung gegenüber der Vorgängerfassung geändert hat; ⌫ entfallen = gestrichener Text (alter Wortlaut im Tooltip)
Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Neu laden 🗙

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