Körperschaftsteuergesetz 1988 – konsolidiert für jeden Stichtag
Links einen Paragraphen anklicken.Über das Menü einen Paragraphen wählen. Der Text wird in der am Stichtag geltenden RIS-Fassung angezeigt; die passenden Übergangsbestimmungen des § 26c werden direkt im Text eingearbeitet und farbig markiert. Unter jedem Absatz lassen sich die passenden Abschnitte der Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 aufklappen. Alle Funktionen erklärt die Hilfe.
Noch nicht anzuwenden
Rückwirkend
Ausgesetzt
Betrag ersetzt
lt. Anm.: valorisierter Betrag
Übergangsregel
Anzuwenden seit
Kommende ÄnderungKStR 2013 aufklappbarkursiv/gelb = Wörter, die die am Stichtag geltende Fassung gegenüber der Vorgängerfassung geändert hat; ⌫ entfallen = gestrichener Text (alter Wortlaut im Tooltip)