EStG Aktuell
Einkommensteuergesetz 1988 · konsolidiert
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§ 37

§ 37 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 29/2000, gültig vom 01.06.2000 bis 29.12.2000. 1 Übergangsbestimmung des § 124b ist eingearbeitet (Z 39). Gegenüber der Vorfassung vom 15.07.1999 wurde Abs. 9 geändert. Nachfolgefassung ab 30.12.2000 (BGBl. I Nr. 142/2000). Zugeordnete Richtlinienabschnitte: EStR 2000 (32).

Fassung 01.06.2000 – 29.12.2000 idF BGBl. I Nr. 29/2000 1 Übergangsbestimmung(en) eingearbeitet kursiv/gelb: Änderungen der Fassung vom 01.06.2000 gegenüber der Fassung vom 15.07.1999 ↗ Nachfolgefassung ab 30.12.2000 ↗ Im RIS öffnen EStR 2000, Fassung ab 22.03.2005 (älteste verfügbare Fassung) LStR 2002, Fassung ab 16.12.2005 (älteste verfügbare Fassung) aktuelle Fassungen anzeigen ↗
RIS-Hinweis: Bezugszeitraum: Abs. 4 Z 2 lit. a · ab 1. 10. 2001 · § 124b Z 37 idF BGBl. I Nr. 106/1999 und · § 1, BGBl. II Nr. 79/2000 · Abs. 8 · ab 1. 1. 2000 (Veranlagungsjahr 2000) · § 124b Z 39 idF BGBl. I Nr. 106/1999 · Abs. 9 · ab 1. 1. 2000 (Veranlagungsjahr 2000) · Art. I Z 3, BGBl. I Nr. 29/2000

Ermäßigung der Progression, Sondergewinne

§ 37. (1) Der Steuersatz ermäßigt sich für

  • -Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4),
  • -außerordentliche Einkünfte (Abs. 5),
  • -Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6) sowie
  • -Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38)
EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 707–7819
4.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven Rz 707–710

Ist der Buchwert von Grund und Boden des Anlagevermögens auf Grund mehrfachen Wechsels auf die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 mehrfach steuerneutral aufzuwerten, so bestehen folgende Möglichkeiten: Es ist auf den höheren Teilwert steuerneutral aufzuwerten; eine nach § 4 Abs. 10 EStG 1988 …

9.2a.4 Steuersatzermäßigung Rz 3860f–3860g

Kommt es in einem Gewinnjahr (auch) zu einem Eigenkapitalanstieg, besteht im Rahmen eines Höchstbetrages von 100.000 Euro (siehe dazu Rz 3860g) Anspruch auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 (Hälftesteuersatz). In einem Verlustjahr kommt die Inanspruchnahme der …

9.2a.6 Nachversteuerung Rz 3860i–3860j

Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses ist eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt, indem bei Abbau der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese besteht darin, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen …

18.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) Rz 5698–5717
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29.7.6 Abgeltungswirkung bei der Einkommensteuer Rz 7816–7819
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(2) Über Antrag sind nachstehende Einkünfte, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang zuzurechnen ist, gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen:

  • 1.Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind.
  • 2.Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1, wenn überdies im Falle der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt.
  • 3.Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem ersten Jahr, für das Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 in Teilbeträgen abgesetzt wurden, mindestens weitere sechs Jahre verstrichen sind.
EStR 2000: 9 Abschnitte · Rz 5691–7387
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694

Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …

23.2 Entschädigungen nach § 32 Z 1 EStG 1988 Rz 6804–6809 zu Z 2

Die konstitutive Bedeutung des § 32 Z 1 EStG 1988 liegt darin, dass er den in dieser Norm genannten Entschädigungen die Steuerbegünstigung des § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verschaffen soll; diese besteht in der antragsgebundenen, gleichmäßigen Verteilung der aus § 32 Z 1 resultierenden Einkünfte auf …

23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810–6814 zu Z 2

Krankengelder und vergleichbare Leistungen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, die nicht auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses zufließen (diesfalls liegen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger …

23.2.4 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. c EStG 1988 Rz 6889–6894 zu Z 2
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27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342

Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …

27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

27.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven Rz 7369–7373
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27.7 Sieben-Jahres-Klausel Rz 7374–7377
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27.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988) Rz 7378–7387

Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wieder aufzunehmen. Diese Bestimmung ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die …

(3) Über Antrag sind stille Reserven, die deswegen aufgedeckt werden, weil Wirtschaftsgüter durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang zuzurechnen ist, gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre anzusetzen. Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden, soweit stille Reserven nach § 12 übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.

EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 5691–7387
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694

Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …

27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342

Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …

27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

27.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven Rz 7369–7373
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27.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988) Rz 7378–7387

Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wieder aufzunehmen. Diese Bestimmung ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die …

(4) Einkünfte auf Grund von Beteiligungen sind

  • 1.Beteiligungserträge:
    • a)Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen.
    • b)Rückvergütungen von inländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
    • c)Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genußrechten (§ 8 Abs. 3 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988).
    • d)Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
    • e)Rückzahlungen im Sinne des § 32 Z 3.
    • f)Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte. Als Zuwendungen gelten auch Einnahmen einschließlich sonstiger Vorteile, die anläßlich der unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsgutes an die Privatstiftung vom Empfänger der Zuwendung erzielt werden.
  • 2.Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen:
    • a)Gewinne
      • -aus der Veräußerung oder Entnahme einer Beteiligung im Sinne der Z 1 und
      • -auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung der Körperschaft, an der die Beteiligung im Sinne der Z 1 besteht,
    • b)Einkünfte im Sinne des § 31 einschließlich Einlagenrückzahlungen (§ 15 Abs. 4).
EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 5030–7582
15.1.4 Agrargemeinschaften Rz 5030–5037 zu Z 2

Bei einer personengesellschaftlich organisierten Agrargemeinschaft werden die anteiligen Einkünfte im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung den einzelnen Mitgliedern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung (aus nicht landwirtschaftlicher …

24.11 Beteiligungsveräußerung gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057 zu Z 2

Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z 1 EStG 1988 der Besteuerungsregelung für wiederkehrende Bezüge …

27 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988) Rz 7301–7309

Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a bis d EStG 1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den …

27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) Rz 7574–7582
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(5) Außerordentliche Einkünfte sind Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn der Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige

  • -gestorben ist,
  • -erwerbsunfähig ist oder
  • -das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.
EStR 2000: 7 Abschnitte · Rz 707–7819
4.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven Rz 707–710

Ist der Buchwert von Grund und Boden des Anlagevermögens auf Grund mehrfachen Wechsels auf die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 mehrfach steuerneutral aufzuwerten, so bestehen folgende Möglichkeiten: Es ist auf den höheren Teilwert steuerneutral aufzuwerten; eine nach § 4 Abs. 10 EStG 1988 …

18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694

Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …

27 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988) Rz 7301–7309

Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a bis d EStG 1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den …

27.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988) Rz 7310–7323
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27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

27.7 Sieben-Jahres-Klausel Rz 7374–7377
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29.7.6 Abgeltungswirkung bei der Einkommensteuer Rz 7816–7819
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(6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßigen Nutzungen hinausgehen. Die Betriebsart ist unmaßgeblich. Bei Einkünften aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt hindert die Behandlung eines Teiles der stillen Reserve nach § 12 Abs. 6 nicht die Versteuerung des restlichen Teiles der Einkünfte zum ermäßigten Steuersatz gemäß Abs. 1.

EStR 2000: 4 Abschnitte · Rz 3861–7368
9.3 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag Rz 3861–3875

Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zufolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes ausscheiden, gelten die Behaltefristen (siehe Rz 3876 ff) nicht (siehe Erlass des BMF vom 21. August 1990, 14 0602/7-IV/14/90, AÖF …

15.1.4 Agrargemeinschaften Rz 5030–5037

Bei einer personengesellschaftlich organisierten Agrargemeinschaft werden die anteiligen Einkünfte im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung den einzelnen Mitgliedern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung (aus nicht landwirtschaftlicher …

27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342

Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …

27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

(7) Die Progressionsermäßigung nach Abs. 2 steht nicht zu, wenn ein Veräußerungsgewinn nicht in einem Veranlagungszeitraum entsteht. Für Einkünfte, die zum Teil mit dem festen Steuersatz des § 67 versteuert werden, steht keine Progressionsermäßigung zu.

EStR 2000: 3 Abschnitte · Rz 5691–7368
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694

Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …

27.4 Einkünfte aus der Verwertung von Patentrechten (§ 38 Abs. 1 bis 3 EStG 1988) Rz 7343–7363

Innerhalb welcher Einkunftsart die begünstigten Einkünfte anfallen, ist für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes grundsätzlich unerheblich. Insoweit Vergütungen für Diensterfindungen nicht als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs. 7 EStG 1988, sondern als laufender Arbeitslohn zu behandeln sind, kann …

27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

(8) Der Sondergewinn im Sinne des § 11 Abs. 1 ist mit 25% zu versteuern. Die Einkommensteuer gilt durch diese Besteuerung als abgegolten. Der Sondergewinn ist weder bei den Einkünften noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen.

EStR 2000: 6 Abschnitte · Rz 3841–7835
9.2.6 Führung des Eigenkapital-Evidenzkontos Rz 3841–3860

Sollte trotz Fehlens eines positiven Einkommens nicht auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet werden, ist der "laufende Verlust" vortragsfähig. Dies ergibt sich aus § 37 Abs. 8 EStG 1988, wonach der Sondergewinn bei den Einkünften (also hier beim Verlust) außer Ansatz bleibt. Die …

9.2a Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Rz 3860a–3860e

Die Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 in § 11a EStG 1988 bedeutet, dass buchungstechnische Einlagen (zB Übertragung des Investitionsfreibetrages auf das Kapitalkonto) und Entnahmen unberücksichtigt bleiben. Nutzungsentnahmen sind zu berücksichtigen. Nutzungseinlagen stellen betriebsnotwendige …

14.9 Aufwendungen in Zusammenhang mit steuerfreien, endbesteuerten oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 unterliegenden Einnahmen (§ 20 Abs. 2 EStG 1988) Rz 4853–4871

§ 20 Abs. 2 EStG 1988 hat zur Vermeidung von Doppelbegünstigungen bzw. von ungerechtfertigten Vorteilen klarstellenden Charakter. Einer fehlenden Steuerpflicht bei Einnahmen steht bei Ausgaben das Abzugsverbot gegenüber. Dabei ist es unerheblich, ob die Einnahmen gemäß §§ 37 Abs. 8 bzw. 97 EStG 1988 …

27.8 Sondergewinne (§ 37 Abs. 8 EStG 1988) Rz 7377a–7377h zu Z 2 bis 5
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27.8.2.5 Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 15. Juli 2004, C-315/02, Lenz Rz 7377i
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29.8 Schematische Darstellung der Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Direktveranlagung Rz 7835
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(9) Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr sind auf Antrag positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Der Antrag ist mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind. Der Antrag ist unwiderruflich. Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wiederaufzunehmen.

Gegenüberstellung mit der Fassung vom 15.07.1999 · 1 geänderte Stelle gestrichen eingefügt
Abs. 9
— neu eingefügt —

(9) Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr sind auf Antrag positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Der Antrag ist mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind. Der Antrag ist unwiderruflich. Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wiederaufzunehmen.

EStR 2000: 3 Abschnitte · Rz 7364–7752
27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368

Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …

27.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988) Rz 7378–7387

Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wieder aufzunehmen. Diese Bestimmung ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die …

29.3.3 Kapitalertrag bei Wertpapieren Rz 7748–7752

Zu den Kapitalerträgen aus Wertpapieren zählen nicht nur die periodischen Zinsen, sondern auch der jeweilige Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem im Wertpapier festgelegten Einlösungswert. (Näheres siehe Rz 6168 ff). Bei vorzeitigem Verkauf eines Wertpapiers unterliegen die bis zum …

EStR 2000 zu § 37 insgesamt

EStR 2000: 6 Abschnitte · Rz 4243–7342
11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 13 der Verordnung) Rz 4243–4249

Rechtslage bis 31. Dezember 2000 § 13 Abs.1 Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 7 oder der §§ 8 bis 12 sich ergebende Gewinnsumme ist um die vereinnahmten Pachtzinse, um Gewinne aus gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 …

15.1.12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei Rz 5118–5122a

Die Veräußerung des Fischereirechtes kann insb. betreffen: a) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischteiches auf eigenem Grund und Boden b) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischereirechtes auf eigenem Grund und Boden c) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischereirechtes auf fremdem Grund und Boden d) …

16 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) Rz 5201–5210

Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Keine Buchführungspflicht Buchführungspflicht nach Maßgabe der §§ 124, 125 BAO Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 nicht möglich Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 möglich Keine gesetzliche Nutzungsdauer für erworbenen Firmenwert …

19.2 Gewinnermittlung, (Sonder-)Betriebsvermögen Rz 5848–5858
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23.2.4 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. c EStG 1988 Rz 6889–6894
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27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342

Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …

Künftige Übergangsbestimmungen und Fassungen (nach dem Stichtag) 1
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