§ 37
§ 37 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 694/1993, gültig vom 01.09.1993 bis 30.11.1993. Keine aktiven Übergangsbestimmungen des § 124b. Gegenüber der Vorfassung vom 30.07.1988 wurde Abs. 4 geändert. Nachfolgefassung ab 01.12.1993 (BGBl. Nr. 818/1993). Zugeordnete Richtlinienabschnitte: EStR 2000 (32).
Ermäßigte Steuersätze
§ 37. (1) Der Steuersatz ermäßigt sich
- 1.für außerordentliche Einkünfte (Abs. 2),
- 2.für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 3),
- 3.für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen (Abs. 4) sowie
- 4.für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38)
EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 707–7819
4.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven Rz 707–710
Ist der Buchwert von Grund und Boden des Anlagevermögens auf Grund mehrfachen Wechsels auf die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 mehrfach steuerneutral aufzuwerten, so bestehen folgende Möglichkeiten: Es ist auf den höheren Teilwert steuerneutral aufzuwerten; eine nach § 4 Abs. 10 EStG 1988 …
9.2a.4 Steuersatzermäßigung Rz 3860f–3860g
Kommt es in einem Gewinnjahr (auch) zu einem Eigenkapitalanstieg, besteht im Rahmen eines Höchstbetrages von 100.000 Euro (siehe dazu Rz 3860g) Anspruch auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 (Hälftesteuersatz). In einem Verlustjahr kommt die Inanspruchnahme der …
9.2a.6 Nachversteuerung Rz 3860i–3860j
Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses ist eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt, indem bei Abbau der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese besteht darin, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen …
18.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) Rz 5698–5717
29.7.6 Abgeltungswirkung bei der Einkommensteuer Rz 7816–7819
(2) Außerordentliche Einkünfte sind nur:
- 1.Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind.
- 2.Einkünfte im Sinne des § 31. 3. Gewinne, die infolge eines Wechsels der Gewinnermittlungsart
- 4.Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1, wenn überdies im Fall der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt, sowie Rückzahlungen im Sinne des § 32 Z 3. 5. Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem
EStR 2000: 9 Abschnitte · Rz 5691–7387
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694
Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …
23.2 Entschädigungen nach § 32 Z 1 EStG 1988 Rz 6804–6809 zu Z 2
Die konstitutive Bedeutung des § 32 Z 1 EStG 1988 liegt darin, dass er den in dieser Norm genannten Entschädigungen die Steuerbegünstigung des § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verschaffen soll; diese besteht in der antragsgebundenen, gleichmäßigen Verteilung der aus § 32 Z 1 resultierenden Einkünfte auf …
23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810–6814 zu Z 2
Krankengelder und vergleichbare Leistungen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, die nicht auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses zufließen (diesfalls liegen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger …
23.2.4 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. c EStG 1988 Rz 6889–6894 zu Z 2
27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342
Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …
27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368
Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …
27.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven Rz 7369–7373
27.7 Sieben-Jahres-Klausel Rz 7374–7377
27.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988) Rz 7378–7387
Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wieder aufzunehmen. Diese Bestimmung ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die …
(3) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßigen Nutzungen hinausgehen. Die Betriebsart ist unmaßgeblich. Bei Einkünften aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt hindert die Behandlung eines Teiles der stillen Reserve nach § 12 Abs. 6 nicht die Versteuerung des restlichen Teiles als außerordentliche Einkünfte.
EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 5691–7387
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694
Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …
27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342
Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …
27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368
Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …
27.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven Rz 7369–7373
27.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988) Rz 7378–7387
Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wieder aufzunehmen. Diese Bestimmung ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die …
(4) Einkünfte aus offenen Ausschüttungen sind:
- 1.Offene Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte (§ 8 Abs. 8 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988).
- 2.Offene Ausschüttungen auf Partizipationskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
- 3.Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; ausgenommen sind Rückvergütungen gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988.
- 4.Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte.
- -Ausschüttungen auf Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteile auf Grund eines den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen bzw.
- -Ausschüttungen auf Genußrechte und Partizipationskapital gleichzeitig mit einem den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Beschluß über die Gewinnverteilung vorgenommen werden.
Gegenüberstellung mit der Fassung vom 30.07.1988 · 4 geänderte Stellen gestrichen eingefügt
- 1.Offene Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte (§ 8 Abs. 3 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988).
- 1.Offene Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte (§ 8 Abs. 8 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988).
- 4.Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte.
- -Ausschüttungen auf Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteile auf Grund eines den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen bzw.
- -Ausschüttungen auf Genußrechte und Partizipationskapital gleichzeitig mit einem den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Beschluß über die Gewinnverteilung vorgenommen werden.
EStR 2000: 5 Abschnitte · Rz 5030–7582
15.1.4 Agrargemeinschaften Rz 5030–5037 zu Z 2
Bei einer personengesellschaftlich organisierten Agrargemeinschaft werden die anteiligen Einkünfte im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung den einzelnen Mitgliedern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung (aus nicht landwirtschaftlicher …
24.11 Beteiligungsveräußerung gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057 zu Z 2
Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z 1 EStG 1988 der Besteuerungsregelung für wiederkehrende Bezüge …
27 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988) Rz 7301–7309
Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a bis d EStG 1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den …
27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368
Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …
28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) Rz 7574–7582
(5) Scheiden Wirtschaftsgüter durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, so ermäßigt sich der Steuersatz für dabei aufgedeckte stille Reserven auf ein Viertel des Durchschnittssteuersatzes. Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden, soweit stille Reserven nach § 12 übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.
EStR 2000: 7 Abschnitte · Rz 707–7819
4.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven Rz 707–710
Ist der Buchwert von Grund und Boden des Anlagevermögens auf Grund mehrfachen Wechsels auf die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 mehrfach steuerneutral aufzuwerten, so bestehen folgende Möglichkeiten: Es ist auf den höheren Teilwert steuerneutral aufzuwerten; eine nach § 4 Abs. 10 EStG 1988 …
18.3 Begünstigungen Rz 5691–5694
Der Freibetrag steht für einen Veräußerungsvorgang und Abschluss des Kaufvertrages nach dem 14. Februar 1996 sowie für einen Aufgabevorgang nach diesem Stichtag nicht mehr zu wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 oder 3 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird, wenn die Veräußerung unter § 37 …
27 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988) Rz 7301–7309
Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a bis d EStG 1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den …
27.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988) Rz 7310–7323
27.5 Progressionsermäßigung Rz 7364–7368
Der Steuersatz ermäßigt sich für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988), außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG …
27.7 Sieben-Jahres-Klausel Rz 7374–7377
29.7.6 Abgeltungswirkung bei der Einkommensteuer Rz 7816–7819
EStR 2000 zu § 37 insgesamt
EStR 2000: 6 Abschnitte · Rz 4243–7342
11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 13 der Verordnung) Rz 4243–4249
Rechtslage bis 31. Dezember 2000 § 13 Abs.1 Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 7 oder der §§ 8 bis 12 sich ergebende Gewinnsumme ist um die vereinnahmten Pachtzinse, um Gewinne aus gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 …
15.1.12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei Rz 5118–5122a
Die Veräußerung des Fischereirechtes kann insb. betreffen: a) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischteiches auf eigenem Grund und Boden b) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischereirechtes auf eigenem Grund und Boden c) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischereirechtes auf fremdem Grund und Boden d) …
16 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) Rz 5201–5210
Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Keine Buchführungspflicht Buchführungspflicht nach Maßgabe der §§ 124, 125 BAO Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 nicht möglich Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 möglich Keine gesetzliche Nutzungsdauer für erworbenen Firmenwert …
19.2 Gewinnermittlung, (Sonder-)Betriebsvermögen Rz 5848–5858
23.2.4 Entschädigungen nach § 32 Z 1 lit. c EStG 1988 Rz 6889–6894
27.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) Rz 7324–7342
Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehen, die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig jährlich zu erzielen sind. Als wirtschaftliche Gründe für eine …