BruttoNetto

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Programmhilfe · Version 6.1.1


Der Brutto/Netto-Rechner rechnet Gehälter und Löhne nach österreichischem Recht – von brutto auf netto und umgekehrt, für die Jahre 2009 bis 2027. Als Dienstnehmer sehen Sie, was Ihnen von Ihrem Gehalt bleibt; als Dienstgeber sehen Sie, was ein Dienstverhältnis im Monat, im Jahr und je Stunde kostet – auf Wunsch samt Gemeinkosten, Gewinnaufschlag und Verrechnungsstundensatz.

Die App rechnet vollständig auf Ihrem Gerät, ohne Internetverbindung und ohne Konto.

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Bestehende Berechnungen werden beim ersten Start automatisch übernommen. Die bisherigen Felder unter „Zusätze“ erscheinen dabei als Positionen unter „Weitere Bezüge“.

Der Hauptschirm

  1. SV-Gruppe: Angestellter, Arbeiter, freier Dienstnehmer oder Pensionist. Die App blendet Eingaben aus, die für die gewählte Gruppe nicht gelten; wechseln Sie zurück, sind die vorigen Werte wieder da.
  2. Eingabefeld: das Brutto- bzw. Nettogehalt (bei Arbeitern der Lohn) pro Monat – oder pro Stunde, wenn in den Einstellungen die Stundensatzeingabe eingeschaltet ist. Enthalten die weiteren Bezüge laufende Beträge, heißt das Feld „Grundgehalt“: Es gilt dann für das Grundgehalt allein. Die Eingabe übernehmen Sie mit der Eingabetaste oder „Fertig“.
  3. Weitere Bezüge: Rechts sehen Sie eine Kurzfassung, etwa „P: 300 SB: 150“ für eine Provision und einen Sachbezug. Ein Tipp öffnet die Liste (siehe Weitere Bezüge). Bei Pensionisten entfällt diese Zeile.
  4. brutto -> netto / netto -> brutto: legt die Rechenrichtung fest. Von netto auf brutto trifft die App den gewünschten Nettobetrag centgenau und wählt dabei den rundesten passenden Bruttobetrag (z. B. 3.000,00 statt 2.999,99). Passen mehrere Bruttobeträge – an der Geringfügigkeitsgrenze und den Stufen der Arbeitslosenversicherung sinkt das Netto beim Überschreiten der Grenze, derselbe Nettobetrag kommt dann zweimal vor –, nimmt die App den kleinsten. Lässt sich das Netto nicht centgenau erreichen, etwa mit Überstunden, nimmt sie den nächstgelegenen Betrag.

Das Ergebnis

Nach jeder Eingabe stehen darunter sofort die neuen Werte. Zeilen ohne Betrag blendet die App aus.

Dienstnehmer
Grundgehalt, eine Zeile je weiterem Bezug, Überstunden, Brutto, Sozialversicherung, Lohnsteuer (bei freien Dienstnehmern: Einkommensteuer), weitere Abzüge und Netto. „øNetto“ ist das Jahresnetto geteilt durch zwölf, „Grenz-%“ der Grenzsteuersatz: so viel Prozent jedes zusätzlichen Euros gehen an Lohnsteuer.
Ein „*“ kennzeichnet Bezüge, die nicht als Teil des Bruttos ausbezahlt werden, etwa Kostenersätze nach § 26 EStG oder Sachbezüge. Die Zeile „davon DG § 53 ASVG“ erscheint, wenn der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung 20 % der Geldbezüge übersteigen würde – den Rest trägt dann der Dienstgeber.
Dienstgeber
Brutto, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten (DB, DZ, Mitarbeitervorsorge und je nach Einstellung Kommunalsteuer „Komm“, Wiener Dienstgeberabgabe „DGA“ und Auflösungsabgabe „AA“), Kostenersätze und die Personalkosten. Sind Gemeinkosten erfasst, folgen Gemeinkosten und Gesamtkosten; bei einem Gewinnaufschlag zusätzlich Gewinnaufschlag, Planumsatz und Stundensatz. „Kosten/Std“ sind die Gesamtkosten je produktiver Stunde; die Monatsspalte zeigt dazu die produktiven Stunden im Jahr (bei schmaler Anzeige stehen sie hinter der Bezeichnung). Bei Pensionisten entfällt der Dienstgeberteil.
Spalten
Die App zeigt so viele Spalten, wie in den verfügbaren Platz passen: bei viel Platz die Sonderzahlungen einzeln als 13., 14. und 15. Bezug, sonst ihre Summe, bei wenig Platz nur Monat und Jahr. Maßgeblich ist der Platz der Ergebnistabelle selbst – am iPad mit eingeblendeter Seitenleiste oder im Split View sind es weniger Spalten, auf dem iPhone im Querformat mehr. Die Monatsspalte zeigt einen Monat ohne Sonderzahlungen; in der 15. Spalte stehen alle einmaligen Bezüge.
Bei großer Schrift (Einstellungen › Bedienungshilfen › Anzeige & Textgröße) wachsen die Spalten mit, und die Spalten der Sonderzahlungen fallen früher weg; Monat und Jahr bleiben stehen. Reicht der Platz auch dafür nicht, stehen die Beträge unter der Bezeichnung, bei den größten Textgrößen jeder Betrag in einer eigenen Zeile mit dem Spaltennamen davor.

Erscheint über dem Ergebnis ein roter Hinweis „Die Berechnung ist fehlgeschlagen“, gehören die angezeigten Werte noch zur letzten erfolgreichen Berechnung. Darunter steht klein die technische Meldung – nennen Sie sie bitte, wenn Sie mir den Fehler schreiben.

Schieber und weitere Ansichten

Mit dem Schieber unter dem Ergebnis verändern Sie den Betrag in Schritten von 50 € (bis 10.000 €), bei Stundensatzeingabe in Schritten von 0,50 € (bis 100 €); die Ergebnisse laufen mit. Darunter öffnen Sie die Detailergebnisse, die Brutto/Netto-Tabelle und die Brutto/Netto-Grafik. Der Knopf ⓘ neben dem Namen der Berechnung öffnet diese Hilfe.

Mit VoiceOver nennt der Schieber den Betrag; mit einem Wisch nach oben oder unten verstellen Sie ihn um einen Schritt. Jede Ergebniszeile wird als Ganzes mit den Spaltennamen vorgelesen, etwa „Netto: Monat 2.970,58, Jahr 42.700,04“.

Weitere Bezüge

Alles, was zum Grundgehalt hinzukommt, ist hier eine eigene Position: Sonderzahlungen, Prämien, Zulagen, Sachbezüge, Kostenersätze und mehr. Jede Position hat eine Lohnart, einen Betrag und einen Rhythmus. Die App ordnet sie automatisch richtig zu – laufender oder sonstiger Bezug, sozialversicherungspflichtig oder frei, steuerpflichtig, begünstigt oder steuerfrei.

Sonderzahlungen

Jede Berechnung enthält den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration, jeweils mit 1 × Monatsbrutto. Tippen Sie eine der beiden an, um sie aus- oder einzuschalten oder die Höhe zu ändern – als fester Betrag oder als Faktor (z. B. 0,5 für ein halbes Gehalt).

Sehen Kollektivvertrag oder Dienstvertrag vor, dass regelmäßige Zulagen in die Sonderzahlungen einfließen, schalten Sie „Basis inkl. laufender Bezüge (Monatsentgelt)“ ein. Dann zählen regelmäßige monatliche Zulagen mit, Provisionen, Überstunden, Kostenersätze und Sachbezüge nicht. Bei einzelnen Positionen lässt sich das mit dem Schalter „Zählt zur Sonderzahlungsbasis“ abweichend festlegen.

Die beiden Sonderzahlungen lassen sich nicht löschen, nur ausschalten. Bei freien Dienstnehmern schalten Sie sie gemeinsam in den Einstellungen für freie Dienstnehmer.

Position hinzufügen

Das Menü „Position hinzufügen“ bietet drei Wege:

Aus Vorlagen …
Die Vorlagen stammen aus dem Lohnartenstamm, geordnet in sechs Bereiche:
  • Laufende Bezüge: Prämien, Provisionen, laufende Zulagen, Entgeltfortzahlung, Fahrtkostenersatz, Bezüge mit Pflichtbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG
  • Sonstige Bezüge: Bilanzgeld, Diensterfindungsprämie
  • Steuerfreie und begünstigte Zuwendungen: Mitarbeiterprämie, Gewinn- und Kapitalbeteiligung, Zukunftssicherung, Mitarbeiterrabatt, Betriebsveranstaltung, Jubiläumsgeschenk, Essens- und Lebensmittelgutscheine, Kinderbetreuung, Carsharing …
  • Zulagen und Zuschläge § 68: Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulagen, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Feiertagsarbeitsentgelt
  • Sachbezüge: sonstige Sachbezüge, Ladekostenersatz und Wallbox für Elektroautos
  • Nicht steuerbare Bezüge § 26: Kilometergeld, Tag- und Nächtigungsgeld, Öffi-Ticket, Telearbeitspauschale, Auslagenersatz
Über das Suchfeld finden Sie eine Lohnart schnell nach ihrer Bezeichnung. Unter jeder Vorlage stehen die Behandlung in Kurzform, ein Praxisbeispiel und – wo es einen gibt – der Grenzwert des gewählten Jahres, etwa „bis 8 € je Arbeitstag“ beim Essensgutschein. Bei freien Dienstnehmern bietet die App nur die Vorlagen an, die für sie gelten.
Sachbezug …
Der Sachbezugsrechner bewertet einen Sachbezug nach der Sachbezugswerteverordnung und legt die passende Position an. Wählen Sie die Art und füllen Sie die Angaben aus:
  • Kfz: Anschaffungskosten, Erstzulassung und CO₂-Wert; dazu halber Sachbezug, Vorführfahrzeug und Kostenbeitrag des Dienstnehmers. Elektrofahrzeuge (CO₂ 0 g/km) sind bis 2026 sachbezugsfrei. Fahrtenbuch, Gebraucht- und Leasingfahrzeuge bewerten Sie selbst und tragen den Wert als „Übersteuerter Wert“ ein.
  • Wohnraum: Wohnfläche und Bundesland (Richtwert), angemietet oder Eigentum, Abschläge, Heiz- und Betriebskosten, Kostenbeitrag
  • Darlehen: Zinsersparnis aus aushaftendem Kapital und Sollzinssatz, mit dem Freibetrag von 7.300 €
  • Abstellplatz: Festbetrag von 14,53 € je Monat bei Parkraumbewirtschaftung
  • Freie Station: die gewährten Bestandteile (Wohnung, Beheizung, Mahlzeiten), Tage im Monat und Personen im Haushalt
Unter „Bewertung“ sehen Sie den Monatswert samt Rechenweg. Ein von Hand eingetragener „Übersteuerter Wert“ ersetzt den gerechneten; der gerechnete bleibt zum Vergleich sichtbar. Wechseln Sie das Kalenderjahr, bewertet die App alle Sachbezüge neu. Gelingt das nicht oder ergibt sich ein anderer Wert als der übersteuerte, trägt die Position das Kennzeichen „prüfen“.
Freie Lohnart …
Für Bezüge, die keine Vorlage abdeckt. Sie geben Bezeichnung, Betrag und Rhythmus ein und legen mit sieben Schaltern die Behandlung fest: lohnsteuerpflichtig, SV-pflichtig, nicht steuerbar (§ 26 Kostenersatz), sechstelerhöhend, DB/DZ/KommSt-pflichtig, betriebliche Vorsorge und ob der Betrag ausbezahlt wird. Die App sucht dazu die passende Abrechnungsgruppe und zeigt sie grün an. Passt keine, nennt sie in Rot die nächstliegende und die Schalter, die abweichen. Bei freien Dienstnehmern wählen Sie nur die Sozialversicherung – steuerlich zählt bei ihnen jeder Bezug zum Einkommen, außer Kostenersätzen nach § 26.

Positionen bearbeiten

Kurzzeichen der Behandlung

KurzzeichenBedeutung
sv-pfl / sv-freisozialversicherungspflichtig bzw. -frei; „(Sonderzahlung)“: mit der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen, „(laufend)“: als laufender Bezug
lst-pfllohnsteuerpflichtig nach dem Tarif
lst § 67sonstiger Bezug: begünstigt innerhalb des Jahressechstels (fester Steuersatz), darüber nach dem Tarif
lst-frei § 68Zulage oder Zuschlag nach § 68 EStG: steuerfrei innerhalb der Grenzen; DB, DZ und Kommunalsteuer fallen an
lst-freisteuerfrei, etwa nach § 3 EStG, bzw. nicht steuerbar
lst Start-UpStart-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG
sechstelerhöhenderhöht das Jahressechstel, also den begünstigt besteuerten Teil der Sonderzahlungen
ESt-pflichtigbei freien Dienstnehmern: zählt zum einkommensteuerpflichtigen Einkommen

Abzüge vom Netto

Gewerkschaftsbeitrag
der monatliche Beitrag; er mindert als Werbungskosten die Lohnsteuer und wird vom Netto abgezogen.
Betriebsratsumlage
wird nur vom Netto abgezogen und mindert weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer.

Überstunden

Für Angestellte und Arbeiter geben Sie hier die Überstunden je Monat ein. Die Begünstigungen nach § 68 EStG nutzt die App so weit wie möglich; die Grenzen des gewählten Jahres stehen jeweils unter dem Feld.

100 %-Überstunden
Stunden mit 100 % Zuschlag, etwa an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Die Zuschläge sind gemeinsam mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen und Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulagen bis zum Monatsfreibetrag nach § 68 Abs 1 steuerfrei.
50 %-Überstunden
Dieses Feld umfasst alle Stunden mit 50 % Zuschlag – Überstunden, Mehrarbeit und Teilzeit-Mehrarbeit. Die App teilt sie selbst auf: Liegen die KV-Wochenstunden unter 40, sind die Stunden bis zur 40. Wochenstunde Mehrarbeit; bei Teilzeit kommen davor die Teilzeit-Mehrarbeitsstunden mit 25 % Zuschlag. Der Rest sind Überstunden.
Beispiel: 25 Stunden eingegeben, 35 Wochenstunden, 38,5 KV-Wochenstunden. Mehrarbeit: (40 − 38,5) × 4,33 = 6,5 Stunden; Teilzeit-Mehrarbeit: (38,5 − 35) × 4,33 = 15,15 Stunden; die übrigen 3,35 Stunden sind Überstunden mit 50 % Zuschlag.
Mehrarbeitszuschlag
der Zuschlag lt. Kollektivvertrag für Mehrarbeit zwischen KV-Wochenstunden und 40 Stunden; er ist begünstigt wie ein 50 %-Zuschlag. Der Zuschlag für Teilzeit-Mehrarbeit beträgt immer 25 % und ist voll steuerpflichtig.
Überstundenteiler und Mehrarbeitsteiler
Monatsgehalt ÷ Teiler ergibt den Stundensatz für Überstunden bzw. Mehrarbeit, jeweils lt. Kollektivvertrag.
All-In Vereinbarung
Die Überstunden sind im Gehalt enthalten: Die App zahlt nichts zusätzlich aus, rechnet aber den Zuschlagsanteil heraus und stellt ihn im Rahmen des § 68 steuerfrei. Die Teiler entfallen. Ist keine Anzahl an Überstunden vereinbart, lassen Sie 50 %-Überstunden auf 0 – dann rechnet die App mit 20 Überstunden und dem Teiler 203.

„Einstellungen zurücksetzen“ am Ende der Seite entfernt alle Positionen außer den Sonderzahlungen, stellt diese wieder auf 1 × Monatsbrutto und leert Abzüge und Überstunden.

Einstellungen der Berechnung

Jede Berechnung hat ihre eigenen Einstellungen; Sie erreichen sie über „Einstellungen“ oben rechts. Unter den meisten Einträgen erklärt ein Untertitel die Wirkung und nennt ein typisches Beispiel. Die App zeigt jeweils nur, was für die gewählte SV-Gruppe und das gewählte Jahr gilt.

Allgemeines

Kalenderjahr
2009 bis 2027. „2025 ab 1.6.“ rechnet mit dem Stand ab Juni 2025, als der KV-Beitrag der Pensionisten auf 6 % stieg. Beim Wechsel des Jahres passt die App Feiertage und Sachbezüge an.
2027 ist vorläufig. Tarif, Absetzbeträge und die übrigen Steuerwerte sind kundgemacht. Die Sozialversicherungswerte – Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze, Grenzen der Arbeitslosenversicherung – beruhen auf den voraussichtlichen Werten der ÖGK, Aktivpension und Aktivitätsfreibetrag auf der Regierungsvorlage. Für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gelten die Sätze von 2026. Die Werte können sich bis zur endgültigen Kundmachung noch ändern.
Bundesland
das Bundesland des Arbeitsorts; es bestimmt den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Wiener Dienstgeberabgabe.
Stundensatzeingabe
Eingabe und Schieber arbeiten mit Stundenbeträgen statt Monatsbeträgen. Der Monatswert ergibt sich aus Stundensatz × Wochenstunden × 4,33.
Konkurslohnsteuer
pauschale Lohnsteuer im Insolvenzverfahren nach § 67 Abs 8 lit g EStG.
freie Dienstnehmereinstellungen
nur bei freien Dienstnehmern: ob Sonderzahlungen vereinbart sind (sonst zwölf Monatsbezüge), ob die Betriebsausgabenpauschale und ob der Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Angaben zur Person

Lehrling
ab 2019: Lehrlinge zahlen eigene, niedrigere SV-Beiträge, ohne Unfallversicherung, Arbeiterkammerumlage und IESG-Zuschlag.
Alleinverdiener
Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag; ab 2011 nur mit mindestens einem Kind.
Familienbonus Plus
ab 2019: keiner, voll (100 %) oder geteilt (50 %); ab 2027 auch 75 % bzw. 25 %, wenn die Eltern ihn ungleich aufteilen.
Kinder bis 18 / Kinder über 18
die Zahl der Kinder, etwa für Familienbonus Plus und Alleinverdienerabsetzbetrag; vor 2019 genügt die Gesamtzahl.
Pendlerpauschale
kleine oder große Pendlerpauschale nach Entfernung, dazu die Pendeltage im Monat und die einfache Wegstrecke; den Pendlereuro rechnet die App mit. Die Erhöhung von Mai 2022 bis Juni 2023 gilt automatisch.
erhöhter PAB
bei Pensionisten: der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag, z. B. wenn der Ehepartner nur ein geringes Einkommen hat.
LSt-Freibetrag mtl
ein monatlicher Freibetrag, z. B. laut Freibetragsmitteilung des Finanzamts; er mindert die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage.
Aktivpension
ab 2027, für Dienstnehmer, die neben der Pension oder trotz Anspruch auf Alterspension (Pensionsaufschub) weiterarbeiten: Der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfällt.
Aktivitätsfreibetrag
nur mit Aktivpension: Wer ihn mit dem Formular E 35 beantragt, hat bis zu 1.250 € im Monat weniger Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage (§ 105a EStG). Der Abzug steht in den Detailergebnissen.
Abfertigung neu
Der Dienstgeber zahlt in die Mitarbeitervorsorgekasse – bei jedem Dienstverhältnis ab 2003.

Abgabenpflichten

Im Normalfall bleiben diese Schalter, wie sie sind; ändern Sie sie nur bei einer Befreiung oder einem Sonderfall.

Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Arbeiterkammerumlage, Zuschlag nach dem IESG
ausschalten nur bei einer Befreiung, etwa die Arbeitslosenversicherung bei Anspruch auf Alterspension oder die Unfallversicherung ab dem 60. Lebensjahr.
PV-Aufschub
2019–2026: Wird die Pension aufgeschoben, zahlen Dienstnehmer und Dienstgeber höchstens 36 Monate lang nur die halbe Pensionsversicherung.
AlV neues Dienstverhältnis
ab 2027: Für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2027 beginnen, gilt bei geringem Einkommen eine höhere Arbeitslosenversicherung.
Schlechtwetterentschädigung, Nachtschwerarbeit
Zusatzbeiträge für bestimmte Branchen, etwa am Bau oder im Nachtdienst einer Pflegeeinrichtung.
DB-Pflicht, DZ-Pflicht, Kommunalsteuer
Dienstgeberbeitrag, Zuschlag dazu und Kommunalsteuer; ausschalten bei einer Befreiung.
U-Bahn Abgabe
die Wiener Dienstgeberabgabe; sie fällt nur bei Arbeitsort Wien an.
Auflösungsabgabe
2013–2019: Abgabe bei Ende des Dienstverhältnisses, z. B. bei Kündigung durch den Dienstgeber.
SFN-Zuschläge
Bei überwiegender Nachtarbeit erhöht sich der Freibetrag nach § 68 Abs 1 EStG um die Hälfte.

Angaben zur Arbeitszeit

Wochenstunden und KV-Wochenstunden
die vereinbarte Wochenarbeitszeit und die Normalarbeitszeit lt. Kollektivvertrag. Liegen die Wochenstunden darunter, ist es Teilzeit.
Arbeitstage/Woche, Urlaub (Wo), Abwesenheit (Tg)
5- oder 6-Tage-Woche, Urlaubsanspruch in Wochen und weitere Abwesenheitstage, etwa für Krankenstände.
Feiertage
die Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Der Kalenderknopf ermittelt sie für das gewählte Jahr; Sie können die Zahl auch selbst eintragen.

Aus diesen Angaben ergibt sich die Anwesenheitszeit, auf die sich die Kosten je Stunde beziehen.

Angaben zur Kalkulation

Produktivität
der Anteil der Anwesenheitszeit, der tatsächlich verrechenbar ist; er bestimmt die produktiven Stunden für Kosten je Stunde und Stundensatz.
Betriebswerte
Gemeinkosten, Anzahl der Dienstnehmer, Gewinnaufschlag und Betriebsschalter dieser Berechnung. Die Zeile zeigt an, ob die Werte den Standard-Einstellungen entsprechen. Auf der Seite selbst übernimmt „Standardwerte übernehmen“ sie wieder.

„Zurücksetzen“ oben stellt alle Einstellungen auf die Vorgaben zurück und die Betriebswerte auf die Standard-Einstellungen. Kalenderjahr, Bundesland, Produktivität, Feiertage und die weiteren Bezüge bleiben erhalten.

Standard-Einstellungen

Die Standard-Einstellungen gelten für die ganze App. Am iPhone und iPad öffnen Sie sie mit dem Zahnrad in der Liste der Berechnungen, am Mac über „BruttoNetto › Einstellungen…“ (⌘,).

Sprache
Deutsch oder Englisch; der Wechsel wirkt sofort.
Betrieb
Anzahl Dienstnehmer (auf sie werden die Gemeinkosten verteilt; bei einem einzigen Dienstnehmer gilt der Freibetrag bei DB, DZ und Kommunalsteuer), Gewinnaufschlag auf die Gesamtkosten, die pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte, der Bildungsfondszuschlag für Arbeitskräfteüberlasser und der reduzierte DB nach § 41 Abs 5a FLAG (2023 und 2024).
Sachkosten lt. G+V und Zusatzkosten
die jährlichen Aufwendungen aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung sowie kalkulatorische Kosten (Unternehmerlohn, Wagnisse, Zinsen). Die Summe geteilt durch die Anzahl der Dienstnehmer ergibt die Gemeinkosten je Dienstnehmer.

Neue Berechnungen übernehmen die Standard-Einstellungen. Ändern Sie sie, folgen alle Berechnungen, die bisher genau diese Werte hatten, und werden neu gerechnet. Berechnungen mit eigenen Betriebswerten behalten ihre Werte; mit „Auch dort übernehmen“ gleichen Sie sie an.

Detailergebnisse, Tabelle und Grafik

Detailergebnisse
ein vollständiger Bericht mit allen Eingaben und Ergebnissen für Dienstnehmer und Dienstgeber. Sie können ihn teilen, z. B. per E-Mail, oder drucken.
Brutto/Netto-Tabelle
Netto und Personalkosten für eine Reihe von Bruttogehältern (700 € bis 5.100 €, bei Stundensatzeingabe 4 € bis 45 € je Stunde): je Monat, je Jahr und je Stunde. Die Tabelle rechnet mit den Einstellungen der Berechnung, aber ohne weitere Bezüge außer den Sonderzahlungen, ohne Überstunden, Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage und LSt-Freibetrag.
Brutto/Netto-Grafik
Nettogehalt und Personalkosten für Bruttogehälter bis 8.000 € samt Abgabenquote. Ist die Grafik höher als breit, steht die Legende darunter, sonst daneben. Teilen und drucken lässt sie sich als PDF, angeordnet für eine Hochformat-Seite.

Berechnungen verwalten

Mit dem Zurück-Knopf (am iPad und Mac links) sehen Sie alle Berechnungen. So vergleichen Sie Varianten – etwa zwei Gehaltsangebote oder Voll- und Teilzeit.

Achtung: Das Laden einer Datei ersetzt alle aktuellen Berechnungen; die App fragt vorher nach. Sichern Sie Ihre Berechnungen zuerst, wenn Sie sie behalten möchten. Die Standard-Einstellungen sind nicht Teil der Datei.

Hinweise zur Berechnung

Haben Sie einen Fehler gefunden oder einen Wunsch? Schreiben Sie mir gerne ein E-Mail.

Datenschutz und Haftung

Der Brutto/Netto-Rechner arbeitet vollkommen anonym. Die App sammelt, speichert oder überträgt keinerlei personenbezogene Daten. Sie verwendet keine Cookies, zeigt keine Werbung und nutzt keine Daten für Werbezwecke. Ihr Standort wird nicht erfasst.

Alle Eingaben und Einstellungen werden ausschließlich auf Ihrem Gerät gespeichert und nie an andere Geräte oder Server übertragen – außer Sie geben sie selbst weiter, etwa über „Teilen“.

Der Autor übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche für Schäden, die durch die Genauigkeit oder Richtigkeit der berechneten Ergebnisse verursacht werden, sind ausgeschlossen.


Kontakt

Noch Fragen?

Antworten auf häufige Fragen stehen auf der Support-Seite. Alles Weitere beantwortet der Entwickler persönlich unter herwig@therangers.net — bitte mit App-Version, Berechnungsjahr und den verwendeten Eingaben.